var Alters = "Altersrente: Der DPV gewährt eine lebenslange Altersrente. Die Altersrente beginnt mit dem Monat, in dem der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).<BR><BR>Die Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bestimmt sich nach dem Leistungsplan, den dem Einzelnen zurechenbaren Beiträgen und Gutschriften in Verbindung mit dem Lebensalter des Versicherten.<br>Die Höhe der erreichten Anwartschaft auf Altersrente ergibt sich aus den regelmäßig erteilten Rentenanwartschaftsbescheinigungen des DPV. Weitere Informationen zur Altersrente entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).<BR><BR>Anstelle der Altersrente kann auf Antrag eine Kapitalzahlung gewährt werden. Voraussetzung ist, dass der Antrag mindestens drei Jahre vor Beginn der Altersrentenzahlung gestellt wurde. Die Höhe der Kapitalzahlung richtet sich nach versicherungstechnischen, von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Grundsätzen.";
var Berufs = "Berufsunfähigkeitsrente: In den Tarifen, die die Versicherung einer BU-Rente einschließen, zahlt der DPV dem Versicherten eine lebenslange BU-Rente, der durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung seines Berufs dauernd unfähig ist. Berufsunfähigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von gleicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. Zeitweilig erhält derjenige Versicherte Rente, der nicht dauernd berufsunfähig ist, aber während 26 Wochen ununterbrochen berufsunfähig war, und zwar für die weitere Dauer der Berufsunfähigkeit (Krankenrente). Der DPV verzichtet für die Gewährung der BU-Rente auf die Erfüllung einer Wartezeit zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Versorgungsfalles, mit Ausnahme der Höher- und Weiterversicherung. Die Höhe der BU-Rente entspricht der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt des Versorgungsfalles hatte. Im Falle von BU nimmt der DPV keine Beiträge mehr entgegen. Mit der Zahlung der BU-Rente verbunden ist die Beitragsbefreiung des Versicherten. Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsrente entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).";
var Hinter = "Hinterbliebenenrente: In den Tarifen, die die Versicherung einer Hinterbliebenenrente einschließen, zahlt der DPV der Witwe bzw. dem Witwer des Versicherten eine lebenslange Witwen- bzw. Witwerrente sowie etwaigen Waisen eine i.d.R. zeitlich begrenzte Waisenrente. Der DPV verzichtet für die Gewährung der Hinterbliebenenrente auf die Erfüllung einer Wartezeit zwischen Versicherungsbeginn und Eintritt des Versorgungsfalles, mit Ausnahme der Höher- und Weiterversicherung.<BR>Die Witwen- bzw. Witwerrente beträgt 60 % der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt des Versorgungsfalles hatte. Die Vollwaisenrente beträgt 60 % und die Halbwaisenrente 30 % der Höhe der Anwartschaft auf Altersrente bzw. der Altersrente, die der Versicherte bei Eintritt des Versorgungsfalles hatte.<br>Weitere Informationen zur Hinterbliebenenrente entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).";
var Mindestrentengarantie = "Gegen Zahlung eines nichtrentensteigernden Zusatzbeitrages ist in den betreffenden Tarifen eine Mindestlaufzeit der Altersrente von 5 Jahren (Mindestrentengarantie) vereinbart. Stirbt der Versicherte während der Mindestlaufzeit seiner Rente, wird die zuletzt gezahlte Monatsrente für die restliche Mindestlaufzeit in einem Betrag fällig; anspruchsberechtigt sind bei einem Versicherungsbeginn ab dem 01.07.2002 die in Artikel 11 Abs. 1 der AVB genannten Hinterbliebenen, bei einem Versicherungsbeginn vor dem 01.07.2002 die Erben, soweit nicht der Versicherte andere Personen als bezugsberechtigt eingesetzt hat. Tarife mit Mindestrentengarantie sind seit dem 01.01.2005 nicht mehr steuerlich begünstigt.";
var Beitragsrückerstattung = "Gegen Zahlung eines nichtrentensteigernden Zusatzbeitrages (dessen Höhe nach versicherungstechnischen, von der Aufsichtsbehörde zu genehmigenden Grundsätzen festgesetzt wird) ist in den betreffenden Tarifen eine Beitragsrückerstattung vereinbart. Endet das Versicherungsverhältnis mit dem Tod des Versicherten ohne Anfall von sonstigen Leistungen, dann erstattet der Verein die insgesamt entrichteten Beiträge. Siehe AVB für Details. Tarife mit Beitragsrückerstattung sind seit dem 01.01.2005 nicht mehr steuerlich begünstigt.";
var BBGRV = "BBG-RV ist die Abkürzung für die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die BBG-RV beträgt 5.250 x 12 = 63.000 € in 2006. Bis zu dieser Höhe ist das Arbeitsentgelt Pflichtversicherter in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragspflichtig.";
var Beiträge = "Jeder Euro, der als Beitrag an den DPV gezahlt wird, erhöht die Anwartschaft des Versicherten auf Altersrente, ist also ein Baustein für die Rente des Versicherten. Der Versicherte entscheidet  selbst über die Höhe der Beitragszahlungen und damit über die Anzahl der Bausteine -  ganz flexibel nach der jeweiligen Lebens- und Einkommenssituation.";
var BeitragsfreieVersicherung = "Der Versicherte kann seine Versicherung ruhen lassen, so dass keine Beiträge anfallen. In schlechteren Zeiten bleibt man so flexibel.";
var BerufsunfähigkeitBURente = "Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente steht dem Versicherten zu, der durch körperliche Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Ausübung seines Berufs dauernd unfähig ist. Berufsunfähigkeit ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig gesunden Versicherten von gleicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist.";
var EichelRente = "Unter Eichel-Rente wird umgangssprachlich die steuerliche Begünstigung von Beiträgen an Pensionskassen verstanden. Die Regelung findet sich in § 3, 63 des Einkommensteuergesetztes (EStG). Details finden Sie <a href='steuern.html'>hier</a>.";
var GehaltsumwandlungEntgeltumwandlung = "Gemeint ist die Umwandlung von Gehaltsteilen in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen. Während Barlohn dem Arbeitnehmer nach Abzug von Lohnsteuer und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung sofort zufließt, wird mit Zuwendungen an eine Pensionskasse (z.B. Beiträge zum DPV) eine Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung für den Arbeitnehmer aufgebaut. Rentenanwartschaften lösen im Versorgungsfall Rentenzahlungen an den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen aus.";
var GesetzlicheRentenversicherung = "Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein umlagefinanziertes System. Das heißt: Die heute eingezahlten Beiträge werden heute an die Rentner als Renten ausgezahlt. Das funktionierte prima, solange es ausreichend lange mehr Beitragszahler als Rentenempfänger gab. Angesichts der demographischen Änderungen (auf einen jungen Menschen kommen in Deutschland immer mehr alte Menschen) und der Situation am Arbeitsmarkt (hohe Arbeitslosigkeit, umfangreiche Frühverrentung) sieht sich die gesetzliche Rentenversicherung gravierenden Systemproblemen gegenüber.";
var Gesundheitsprüfung = "Der DPV verzichtet i.d.R. auf eine Gesundheitsprüfung.";
var Insolvenzsicherung = "Beiträge an den Pensionssicherungsverein (PSV a.G.) fallen nicht an.";
var kapitalgedeckteAltersversorgung = "Der DPV ist eine kapitalgedeckte Altersversorgung. Die Beiträge der Versicherten werden also wertbeständig angelegt; z.B. in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und (bis max. 35 %) in Aktien.";
var Langlebigkeit = "Der Aufbau einer Altersrente über den DPV ist nicht nur ein Sparvorgang, sondern auch eine Versicherung. Das versicherte Risiko ist das Langlebigkeitsrisiko. Denn niemand weiß, ob die lebenslange Altersrente für 7 Jahre, für 15 Jahre oder für 25 Jahre gezahlt werden muss.";
var Mitgliedsunternehmen = "Mitgliedsunternehmen sind Unternehmen, die mit dem DPV einen Mitgliedsvertrag geschlossen haben. Der DPV als überbetriebliche Pensionskasse ist offen für Unternehmen aller Größen und Branchen.";
var Pensionskasse = "Der DPV ist eine Pensionskasse. Pensionskassen sind grundsätzlich Versicherungsunternehmen, die den Arbeitnehmern eines oder mehrerer Unternehmen einen ausdrücklichen Rechtsanspruch auf Versorgungsleistungen einräumen. Pensionskassen unterliegen der strengen staatlichen Aufsicht für Versicherungsunternehmen.";
var Pensionskassenversicherung = "Der DPV zahlt lebenslange Leibrenten. Die Hinterbliebenenversorgung kann eingeschlossen werden, ebenso eine BU-Rente.";
var PrivatbankGebrArnhold = "Der DPV wurde 1901 auf Initiative der Privatbank Gebr. Arnhold in Dresden gegründet. Ende der 20er Jahre gehörte das jüdische Privatbankhaus Gebr. Arnhold zu den fünf größten Privatbanken Deutschlands.";
var Provisionskosten = "Die Preise fast aller Finanzprodukte enthalten Provisionen, mit denen der Vertrieb über Versicherungsvertreter, Makler oder Finanzdienstleister bezahlt wird. Beim Abschluss z.B. einer Kapitallebensversicherung führen die Provisionskosten dazu, dass in den ersten drei Beitragsjahren keine nennenswerte Kapitalbildung stattfindet. Das wird oft übersehen.<br><br>Wichtig: Die Beiträge zum DPV enthalten keine Provisionen!";
var RürupRente = "";
var Überschüsse = "Überschüsse fallen bei Versicherungsunternehmen an, wenn der tatsächliche Risikoverlauf (Sterblichkeit, Invalidität) und die Rendite der Kapitalanlagen günstiger ausfallen als in der vorsichtigen Kalkulation vorgesehen. Beim DPV kommen sämtliche Überschüsse den Versicherten zugute.";
var vorzeitigeRisiken = "'Vorzeitig' bedeutet: relevant sind die Risiken vor Beginn der Altersrentenzahlung. Diese 'Risiken' sind einerseits Tod und andererseits Berufsunfähigkeit. Eine Versicherung dieser 'vorzeitigen Risiken' (Hinterbliebenenversorgung im Todesfall und BU-Rente) ist deshalb so wichtig, weil bei Eintritt eines dieser Risiken dem Versicherten weder das zuvor erzielte Arbeitseinkommen noch bereits die Altersrente für sich selbst und seine Familie bzw. für seine Hinterbliebenen zur Verfügung steht. Ein Beispiel: Was hat ein 40jähriger, der durch schwere Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird, in dem Moment von einer Altersrente, deren Zahlung 20 Jahre später beginnt?";

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