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Antwort
Der DPV gehört den Mitgliedern. Mitglieder sind einerseits die Mitgliedsunternehmen und andererseits die Versicherten.

Der DPV ist eine Einrichtung von Arbeitgebern, die Pensionskassenzusagen einfach und effizient erteilen und abwickeln wollen. Das höchste Aufsichtsgremium ist die Vertreterversammlung, die aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Mitgliedsunternehmen besteht. Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat.

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